Für eine erste medizinische Einschätzung über die Notwendigkeit einer Rehabilitation sollten Sie sich zuerst an Ihren Hausarzt wenden. Des Weiteren besteht für alle Sozialleistungsträger nach §§ 14, 15 SGB I die Verpflichtung zur Auskunft und Beratung. Sie können sich demnach direkt an Ihre Krankenkasse oder an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
Die Rehabilitationsträger haben Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe eingerichtet, die für die Vermittlung der Informationsangebote an Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger verantwortlich sind. Die Ansprechstelle Ihrer Krankenkasse finden Sie z.B. auf deren Website. Das gesamte Online-Verzeichnis der Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe ist im Internet unter www.ansprechstellen.de veröffentlicht.
Zusätzlich gibt es die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die EUTB gibt einen Überblick über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen und soll Ihnen in Ihrer persönlichen Situation beratend helfen. Dabei gilt das Prinzip des „Peer Counseling“: Betroffene, d. h. Menschen mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen, beraten Betroffene. Das Angebot ist für Sie kostenfrei. Nähere Informationen – insbesondere zu unabhängigen Beratungsstellen in Ihrer Nähe – finden Sie unter www.teilhabeberatung.de.