Fast alle Versicherten haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten. Allerdings existiert im deutschen Sozialversicherungssystem eine Vielzahl an Sozialleistungsträgern.
Wer Kostenträger ist, richtet sich nach den Hauptzielen der Rehabilitation und nach versicherungsrechtlichen Voraussetzungen In den meisten Fällen ist dies die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung. Einen Antrag auf Rehabilitation können Sie jedoch bei jedem Sozialleistungsträger stellen. Dieser muss dann die Zuständigkeit prüfen und den Antrag binnen zwei Wochen bei Nichtzuständigkeit an den nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger weiterleiten. Eine abermalige Weiterleitung ist dann ausgeschlossen, der Antrag muss bearbeitet werden. Über die Schritte der Antragsbearbeitung werden Sie informiert. Von Vorteil ist es, wenn Sie sich vor Antragsstellung mit Ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Gesetzliche Rentenversicherungen (GRV)
Medizinische Rehabilitation zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit bei Erwerbstätigen
Deutsche Rentenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Medizinische Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen
Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Medizinische Rehabilitation bei Berufskrankheiten und beruflich bedingten Unfällen
Spitzenverband der Gesetzlichen Unfallversicherungen
Private Krankenkassen
Medizinische Rehabilitation je nach Versicherungsvertrag
Verband der Privaten Krankenkassen
Jugendhilfeträger
Medizinische Rehabilitation gemäß SGB VIII. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind die Jugendämter der Länder.
Jugendämter Berlin
Jugendämter Brandenburg
Träger der Kriegsopferversorgung
Medizinische Rehabilitation für Anspruchsberechtigte im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden . Dies betrifft Beeinträchtigungen, die im Einsatz in der Bundeswehr entstanden sind.
Sozialämter
Medizinische Rehabilitation gemäß SGB XII
Sozialämter in Berlin
Landesämter für Versorgung Brandenburg