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Kleines Lexikon der Reha

Adaption, Adaptionsbehandlung A-Z

Die Adaption oder Adaptionsbehandlung ist ein Bestandteil der stationären Therapie von suchterkrankten Menschen. Sie findet im Anschluss an eine Entzugs- und Entwöhnungsphase statt. Der Erkrankte soll in die Lage versetzt werden, den beruflichen und sozialen Alltag selbstbestimmt zu meistern.

 

Ambulant

Ambulant ist jede Behandlung, für die der Patient nicht in der Klinik übernachtet. Die teilstationäre Behandlung, bei der der Patient den Tag über in der Klinik oder einer anderen medizinischen Einrichtung verbringt, zählt ebenfalls als ambulant. Das Gegenteil von ambulant ist stationär.

 

Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation (AHB)

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) oder auch Anschlussrehabilitation (AR) ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die sich unmittelbar an einen stationären Krankenhausaufenthalt anschließt. Sie dauert in der Regel drei Wochen. Geht der AHB eine Operation voraus, muss sie innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen, möglichst jedoch direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Die AHB kann, je nach gesundheitlicher Einschränkung und körperlicher Gesamtverfassung in ambulanter, stationärer oder teilstationärer Form durchgeführt werden. Die Entscheidung hierfür liegt beim Kostenträger.

 

Barthel-Index

Der Barthel-Index ist ein Index zur Bewertung von alltäglichen Fähigkeiten und dient der systematischen Erfassung von Selbstständigkeit beziehungsweíse Pflegebedürftigkeit. Er findet Anwendung bei Patienten mit neuromuskulären und muskuloskeletalen Erkrankungen. Es werden Punktwerte für die wichtigsten Aktivitäten des täglichen Lebens verteilt, wobei minimal 0 Punkte (komplette Pflegebedürftigkeit) und maximal 100 Punkte (Selbstständigkeit) erreicht werden können.

 

Behinderung

Gemäß Sozialgesetzbuch IX gelten Menschen als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist und länger als sechs Monate besteht.

 

BGSW – Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung

Die Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ermöglicht die stationäre Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an die Akutphase bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, peripheren Nervenverletzungen und Schädel-Hirnverletzungen. Sie wird zur Optimierung des Rehabilitationserfolges dann durchgeführt, wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen.

 

Cochlear Implantat

Ein Cochlear Implantat (CI) ist eine elektronische Hörhilfe, deren Elektroden in das Innenohr implantiert werden. Sie ermöglicht tauben und hochgradig schwerhörigen Menschen zu hören, sofern diese noch über einen intakten Hörnerv verfügen. Das Gerät besteht aus einem Mikrofon, einem digitalen Sprachprozessor, einer Sendespule mit Magnet, und dem eigentlichen Implantat. Eine CI-Versorgung ist sinnvoll, wenn mittels bester Hörgeräte kein ausreichendes Sprachverstehen mehr erreicht werden kann.

 

Heilverfahren (HV)

Heilverfahren dienen der Behandlung von Erkrankungen und deren Folgezuständen, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können, der Beseitigung oder Besserung gesundheitlicher Schäden, die ohne Behandlung zu permanenten Erkrankungen führen können, oder der Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge, um bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken.

 

Indikation

Der Begriff Indikation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie „Heilanzeige“. Er bezeichnet die Anwendung einer bestimmten ärztlichen Behandlung in einem speziellen Krankheitsfall. So ist bei Krankheitsbild „X“ das Heilverfahren „Y“ indiziert, also angebracht. Im Gegensatz dazu spricht man von Kontraindikation (Gegenanzeige). Indikationen zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitation gibt es viele. Die wichtigsten Indikationsbereiche sind die Kardiologie, Neurologie, Orthopädie, Onkologie, Psychiatrie/Psychosomatik, geriatrie und die Abhängigkeitserkrankungen.

 

IRENA

Die Intensivierte Rehabilitationsnachsorge – kurz IRENA – ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Ärzteteam zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden.

 

Kostenträger

siehe Leistungsträger

 

Kuren

Kuren und Kuraufenthalte dienen der Stärkung der Gesundheit und der Genesung bei Krankheiten und Leiden vielerlei Art. Im deutschen Sozialrecht existiert der Begriff „Kur“ seit der Gesundheitsreform 2000 allerdings nicht mehr. Es gibt stattdessen die Bezeichnungen „medizinische Vorsorge“ und „Rehabilitation“. Eine Kur kann in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Steht bei einer Kur – oder präziser – bei einer medizinischen Rehabilitation, die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eines Menschen im Vordergrund, übernimmt meist die gesetzliche Rentenversicherung die Kosten.

 

Leistungsträger

Nahezu alle Träger der Sozialversicherung übernehmen Reha-Leistungen. In der Mehrzahl der Fälle sind die gesetzlichen Krankenkassen oder die gesetzliche Rentenversicherung zuständig und übernehmen die Kosten anteilig oder sogar vollständig. Darüber hinaus können auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Agenturen für Arbeit, die Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge sowie die öffentliche Jugend- oder Sozialhilfe Träger von Reha-Leistungen sein.

 

Medizinische Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation ist ein Teilbereich der Rehabilitation und hat die Aufgabe, den Folgen von Krankheit in der Form von Fähigkeitsstörungen und sozialen Beeinträchtigungen (Behinderung, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit) vorzubeugen, sie zu beseitigen oder zu bessern oder deren wesentliche Verschlechterung abzuwenden. Die Rehabilitation verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz und orientiert sich am individuellen Bedarf.

 

Rehabilitation

Das Wort „Rehabilitation“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „wieder tauglich machen“. Rehabilitationsleistungen sollen die körperliche und geistige Gesundheit eines Menschen bestmöglich wiederherstellen. Man unterscheidet die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Im Gesundheitswesen ist mit dem Begriff „Rehabilitation“ in der Regel die „medizinische Rehabilitation“ gemeint.

 

Sozialversicherung/Sozialversicherungsträger

Die Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem in Deutschland. Zu ihm gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung. Die Leistungen der Bereiche werden von den Trägern erbracht.

 

Stationär

Von stationär spricht man, wenn der Patient in der Klinik oder einer anderen medizinischen Einrichtung behandelt wird und dort auch die Nacht verbringt. Das Gegenteil von stationär ist ambulant.

 

Teilstationär

siehe ambulant

 

Zertifizierung

Durch eine Zertifizierung bestätigt die Rehabilitationseinrichtung durch einen unabhängigen Dritten, dass ein Qualitätsmanagementsystem in der Einrichtung besteht. Seit der Gesundheitsreform 2007 sind die Rehabilitationsreinrichtungen zu einem einheitlichen, unabhängigen Zertifizierungsverfahren verpflichtet. Die gängigsten Zertifiziersysteme und -anbieter in Deutschland sind: DIN EN ISO 9001:2000, European Foundation Quality Management (EFQM), Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DGMR), Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMP), Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ).

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