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Welche Rehabilitationseinrichtung ist die Richtige?

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Bei der Wahl einer Rehabilitationseinrichtung gibt es verschiedene Kriterien, die Sie beachten sollten. Viele Einrichtungen haben sich auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisiert. Über die Suchmaschine können Sie sich eine Auswahl an betreffenden Einrichtungen anzeigen lassen. Des Weiteren sollten Sie sich im Vorfeld über Serviceangebote der Einrichtungen informieren, die für Sie individuell wichtig sein könnten. Beispielsweise werden Fahrdienste angeboten, die Begleitung durch Angehörige ist gegen eine Kostenbeteiligung möglich oder auf Bedürfnisse von Blinden oder Gehöhrlosen wird besonders eingegangen.

Je nach Art der Leistung zur medizinischen Rehabilitation sowie Ihrer gesundheitlichen Verfassung wird nach der Art der Durchführung der Leistung in einer ambulanten oder stationären Rehabilitation unterschieden.

Ambulante Rehabilitationsleistungen werden wohnortnah durchgeführt. Sie wohnen zu Hause und gehen tagsüber in die behandelnde Einrichtung. Je nach Einrichtung werden Fahrdienste zur Verfügung gestellt.
Die ambulante Rehabilitationsleistung dauert i.d.R. 15 Behandlungstage. Eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen möglich.

Während einer stationären Rehabilitationsleistung werden Sie in einer Rehabilitationsklinik aufgenommen. Stationäre Rehabilitationsleistung sind z.B. bei Nachbehandlungen schwerer Erkrankungen wie Herzinfarkt, Geschwulstleiden oder psychischen Erkrankungen möglich, wenn eine ambulante Rehabilitationsleistung nicht ausreicht und die stationäre Aufnahme aus medizinischen Gründen erforderlich bzw. ein wohnortnahes Angebot nicht vorhanden ist.

Generell dauern stationäre Rehabilitationen bis zu 3 Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist jedoch möglich. Bei Kindern erstreckt sich der Aufenthalt über 4 bis 6 Wochen. Dies ist abhängig von der Indikation und von der Begleitung durch einen Elternteil.

 

Wann kann ich eine Rehabilitationseinrichtung frei wählen?

Rehabilitationsträger müssen das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten bei Vorliegen von berechtigten Wünschen beachten.

Trägt Ihre Krankenkasse die Kosten der Rehabilitation, können Sie eine zertifizierte Rehabilitationseinrichtung selbst wählen. Im Rahmen Ihrer Ermessensentscheidung muss sich Ihre Krankenkasse dann mit den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls, sowie den weiteren Wünschen und Bedürfnissen des Versicherten auseinandersetzen. Berechtigte Wünsche dürfen nicht mit dem Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot übergangen werden.

Sofern medizinische Gründe für die Auswahl der Rehabilitationseinrichtung mit Versorgungsvertrag ausschlaggebend und hinreichend belegt sind, sollte die Krankenkasse in ihrer Auswahlentscheidung diese Wünsche ohne Mehrkosten berücksichtigen. Auch einige ausgewählte persönliche Beweggründe – z. B. die persönliche Lebenssituation,  Alter, Geschlecht, Familie, religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse – sollten für eine positive  Entscheidung als angemessen bewertet werden.

Ist jedoch die von der Krankenkasse zugewiesene Einrichtung gleichermaßen für den Patienten und dessen Rehabilitationserfolg geeignet und kann die Wunschklinik nur durch zusätzliche individuelle Bedürfnisse, wie z. B. eine gehobene Zimmerausstattung oder medizinische Wahlleistungen, begründet werden, ist ein Zuzahlungsverlangen der Krankenkasse für die Bewilligung der Wunschklinik berechtigt.

Sicher unterstützt Sie Ihr behandelnder Arzt gern im Rahmen der Antragstellung bei der Begründung und Auswahl Ihrer Wunschklinik. Er kann hierfür das Verordnungsformular 56 „Verordnung von medizinischer Rehabilitation“ nutzen. Daneben besteht die Möglichkeit, eine ausführliche Begründung als Anlage beizufügen.

Trägt Ihre Rentenversicherung die Rehabilitation, besteht ebenfalls die Möglichkeit  eine Rehabilitationseinrichtung vorzuschlagen. Soll die Maßnahme in einer bestimmten Einrichtung stattfinden, muss der Arzt das ausdrücklich bei der Antragstellung vermerken und nachvollziehbar begründen. Auch hier können die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie oder die religiösen Bedürfnisse der Betroffenen  bei der Wahl eine Rolle spielen und berücksichtigt werden.